BITV 2.0
BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist die deutsche Rechtsverordnung, die öffentliche Stellen des Bundes zur barrierefreien Gestaltung ihrer Websites, Apps und elektronischen Dokumente – einschließlich PDFs – verpflichtet.
Was bedeutet BITV 2.0?
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 trat am 25. Mai 2019 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen um. Sie konkretisiert die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für die digitale Welt.
Die BITV 2.0 verweist direkt auf die europäische Norm EN 301 549, die wiederum die WCAG 2.1 auf Stufe AA einbezieht. Damit sind die Anforderungen klar definiert: Was die WCAG 2.1 AA fordert, müssen öffentliche Stellen des Bundes erfüllen.
Für PDF-Dokumente bedeutet dies konkret:
- Dokumente müssen als Tagged PDFs strukturiert sein
- Alle Nicht-Text-Inhalte brauchen Alternativtexte
- Die Lesereihenfolge muss logisch sein
- Formulare müssen zugänglich und beschriftet sein
- Die Dokumentsprache muss angegeben sein
Die BITV 2.0 gilt für alle Websites, Apps und elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufe von Bundesbehörden. Die Länder haben eigene Verordnungen erlassen, die sich jedoch stark an der BITV 2.0 orientieren.
Öffentliche Stellen müssen zudem eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und einen Feedback-Mechanismus bereitstellen.
BITV 2.0 in der Praxis
Die BITV 2.0 hat direkte Auswirkungen auf alle PDF-Dokumente, die öffentliche Stellen veröffentlichen – von Formularen über Broschüren bis zu Bescheiden.
Beispiele für betroffene Dokumente:
- Antragsformulare und Bescheide
- Pressemitteilungen und Berichte
- Merkblätter und Informationsbroschüren
- Stellenausschreibungen
- Satzungen und Verordnungen
Umsetzung in der Praxis:
- PDF-Erstellung: Dokumente sollten bereits im Quellprogramm (Word, InDesign) mit korrekten Formatvorlagen erstellt werden
- Export: Beim PDF-Export die Option „Tagged PDF“ aktivieren
- Nachbearbeitung: Prüfung und Korrektur in Adobe Acrobat Pro oder ähnlichen Tools
- Qualitätssicherung: Prüfung mit PAC oder axesPDF
Häufige Probleme:
- Eingescannte Dokumente ohne OCR-Texterkennung
- Fehlende Alternativtexte bei Bildern
- Tabellen ohne korrekte Strukturierung
- Falsche Lesereihenfolge bei mehrspaltigem Layout
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen zu BITV 2.0
Was ist BITV 2.0?
Die BITV 2.0 ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes, die öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote verpflichtet.
Warum ist BITV 2.0 wichtig?
Die BITV 2.0 macht Barrierefreiheit für Bundesbehörden verbindlich. Sie schafft Rechtssicherheit und definiert klare, prüfbare Anforderungen auf Basis internationaler Standards.
Für wen gilt die BITV 2.0?
Die BITV 2.0 gilt für alle öffentlichen Stellen des Bundes. Die Bundesländer haben eigene, vergleichbare Verordnungen erlassen.
Müssen alle PDFs barrierefrei sein?
Ja, grundsätzlich müssen alle PDF-Dokumente öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Ausnahmen gelten nur für Archive und Inhalte Dritter, auf die kein Einfluss besteht.
Was passiert bei Verstößen gegen die BITV 2.0?
Betroffene können sich bei der Schlichtungsstelle des Bundes beschweren. Es gibt kein direktes Bußgeld, aber die Schlichtungsstelle vermittelt verbindliche Lösungen.
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