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BFSG Strafen & Bußgelder: Was droht bei Verstößen?

Inhalt

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kennt keine Toleranz: Bis zu 100.000 Euro Bußgeld drohen bei Verstößen. Dieser Artikel erklärt den Bußgeldrahmen, welche Verstöße bestraft werden, wer kontrolliert und wie Unternehmen sich absichern können.

    Bußgeldrahmen im Überblick

    Das BFSG regelt in § 37 die Ordnungswidrigkeiten und deren Ahndung. Die Bußgelder sind nach Schwere des Verstoßes gestaffelt:

    Bußgeldtabelle BFSG (Stand 2025)

    Verstoß Maximales Bußgeld
    Produkt oder Dienstleistung nicht barrierefrei Bis zu 100.000 €
    Fehlende Konformitätserklärung Bis zu 10.000 €
    Unrichtige Konformitätserklärung Bis zu 10.000 €
    Fehlende Herstellerangaben Bis zu 10.000 €
    Behinderung der Marktüberwachung Bis zu 50.000 €
    Fehlende Rückrufmaßnahmen Bis zu 100.000 €

    Faktoren bei der Bußgeldbemessung

    Laut BFSG § 37 Abs. 2 sind die genannten Beträge Höchstgrenzen. Das tatsächliche Bußgeld hängt von mehreren Faktoren ab:

    • Vorsatz vs. Fahrlässigkeit: Vorsätzliche Verstöße werden strenger bestraft
    • Wiederholte Verstöße: Führen zu höheren Strafen
    • Wirtschaftliche Verhältnisse: Des Unternehmens werden berücksichtigt
    • Kooperatives Verhalten: Kann mildernd wirken

    Welche Verstöße werden bestraft?

    1. Nicht barrierefreie Produkte (§ 37 Abs. 1 Nr. 1-2)

    Bis zu 100.000 € drohen, wenn:

    • Hardware (Computer, Smartphones, etc.) nicht barrierefrei ist
    • Selbstbedienungsterminals die Anforderungen nicht erfüllen
    • E-Book-Reader nicht zugänglich sind

    2. Nicht barrierefreie Dienstleistungen (§ 37 Abs. 1 Nr. 3)

    Bis zu 100.000 € drohen, wenn:

    • E-Commerce-Angebote nicht zugänglich sind
    • Bankdienstleistungen nicht barrierefrei sind
    • Telekommunikationsdienste nicht zugänglich sind
    • PDFs und digitale Dokumente nicht barrierefrei sind

    3. Fehlende oder falsche Dokumentation (§ 37 Abs. 1 Nr. 4-9)

    Bis zu 10.000 € drohen bei:

    • Fehlender EU-Konformitätserklärung
    • Falschen Angaben in der Konformitätserklärung
    • Fehlendem CE-Kennzeichen
    • Fehlenden technischen Unterlagen
    • Fehlender Erklärung zur Barrierefreiheit

    4. Behinderung der Behörden (§ 37 Abs. 1 Nr. 10-11)

    Bis zu 50.000 € drohen bei:

    • Verweigerung von Auskünften
    • Behinderung von Kontrollen
    • Nichtbefolgung von behördlichen Anordnungen

    Konkrete Beispiele für PDF-Verstöße

    Situation Möglicher Verstoß
    Rechnung als Bild-PDF ohne Tags Nicht barrierefreie Dienstleistung
    Vertrag ohne Lesereihenfolge Nicht barrierefreie Dienstleistung
    AGB ohne Überschriftenstruktur Nicht barrierefreie Dienstleistung
    Marketing-PDF ohne Alt-Texte Nicht barrierefreie Dienstleistung
    Formular nicht per Tastatur bedienbar Nicht barrierefreie Dienstleistung

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    Wer kontrolliert die Einhaltung?

    Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer

    Die Zuständigkeit liegt bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Je nach Bundesland sind das unterschiedliche Stellen:

    Bundesland Zuständige Behörde
    Bayern Regierungen der Regierungsbezirke
    NRW Bezirksregierungen
    Baden-Württemberg Regierungspräsidien
    Niedersachsen Staatliches Gewerbeaufsichtsamt
    Hessen Regierungspräsidien
    Berlin Landesamt für Arbeitsschutz

    Befugnisse der Behörden

    Die Marktüberwachungsbehörden können:

    1. Stichprobenkontrollen durchführen
    2. Dokumente anfordern (PDFs, technische Unterlagen)
    3. Testkäufe machen
    4. Vor-Ort-Prüfungen durchführen
    5. Warnungen aussprechen
    6. Korrekturmaßnahmen anordnen
    7. Verkaufsverbote erlassen
    8. Bußgelder verhängen
    9. Rückrufe anordnen

    Wer kann Verstöße melden?

    • Verbraucher (Beschwerden bei Behörden)
    • Wettbewerber (Meldung oder Abmahnung)
    • Behindertenverbände (Verbandsklagen)
    • Die Behörden selbst (proaktive Kontrollen)

    Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?

    Typischer Ablauf

    1. Auslöser

    • Beschwerde eines Verbrauchers
    • Hinweis eines Wettbewerbers
    • Stichprobenkontrolle der Behörde

    2. Prüfung

    • Behörde fordert Unterlagen an
    • Technische Prüfung der Produkte/Dienstleistungen
    • Feststellung von Mängeln

    3. Anhörung

    • Unternehmen erhält Mängelanzeige
    • Frist zur Stellungnahme
    • Möglichkeit zur Nachbesserung

    4. Anordnung

    • Aufforderung zur Mängelbeseitigung
    • Fristsetzung
    • Bei Nichtbefolgung: Verkaufsverbot

    5. Bußgeld

    • Bußgeldbescheid
    • Einspruchsmöglichkeit
    • Bei Einspruch: Gerichtsverfahren

    Zeitrahmen

    • Erste Prüfung: 2-4 Wochen
    • Anhörungsverfahren: 4-8 Wochen
    • Nachbesserungsfrist: Meist 4-12 Wochen
    • Bußgeldbescheid: Nach Fristablauf
    • Gesamtdauer: 3-12 Monate

    Zusätzliche rechtliche Risiken

    Neben den behördlichen Bußgeldern gibt es weitere Risiken:

    1. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

    Wer kann abmahnen?

    • Wettbewerber
    • Verbraucherschutzverbände
    • Wettbewerbsverbände

    Kosten einer Abmahnung:

    • Abmahnkosten: 500 – 5.000 €
    • Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe
    • Bei Verstoß gegen Unterlassung: 5.000 – 25.000 € pro Fall

    2. Schadensersatzforderungen

    Betroffene Verbraucher können zivilrechtlich klagen:

    • Materieller Schaden (z.B. Kosten für Hilfe)
    • Immaterieller Schaden (Diskriminierung)
    • Musterklage durch Verbände möglich

    3. Reputationsschaden

    • Negative Medienberichterstattung
    • Social Media Shitstorm
    • Vertrauensverlust bei Kunden
    • Schwieriger zu beziffern, oft teurer als Bußgelder

    4. Vertragliche Konsequenzen

    • Öffentliche Auftraggeber fordern oft Barrierefreiheit
    • Ausschluss von Ausschreibungen
    • Vertragsstrafen bei B2B-Verträgen

    Gesamtrisiko-Kalkulation (Beispiel)

    Risikofaktor Mögliche Kosten
    Bußgeld 10.000 – 100.000 €
    Abmahnkosten 1.000 – 5.000 €
    Vertragsstrafe (Unterlassung) 5.000 – 25.000 €
    Nachbesserungskosten 5.000 – 50.000 €
    Anwaltskosten 2.000 – 20.000 €
    Reputationsschaden Schwer bezifferbar
    Gesamtrisiko 25.000 – 200.000+ €

    Fallbeispiele: Was kann passieren?

    Fallbeispiel 1: Der Online-Shop

    Situation: Ein mittelständischer Online-Shop versendet alle Rechnungen als Bild-PDFs (gescannt, nicht durchsuchbar).

    Mögliche Konsequenz:

    • Kundenbeschwerde bei der Marktüberwachung
    • Prüfung: PDFs nicht barrierefrei (keine Tags, keine Lesereihenfolge)
    • Aufforderung zur Nachbesserung (3 Monate Frist)
    • Bei Nichtbefolgung: Bußgeld bis 100.000 €

    Vermeidung: PDFs automatisch barrierefrei erstellen lassen

    Fallbeispiel 2: Die Versicherung

    Situation: Eine Versicherung bietet Online-Abschluss an. Die Vertragsdokumente sind nicht barrierefrei.

    Mögliche Konsequenz:

    • Verbandsklage durch Behindertenverband
    • Gerichtliche Unterlassungsanordnung
    • Hohe Vertragsstrafe bei Wiederholung
    • Zusätzlich: Behördliches Bußgeld

    Vermeidung: Alle Vorlagen auf PDF/UA-Standard umstellen

    Fallbeispiel 3: Das Unternehmen ohne Erklärung

    Situation: Ein Unternehmen macht seine Website barrierefrei, vergisst aber die Erklärung zur Barrierefreiheit.

    Mögliche Konsequenz:

    • Formaler Verstoß gegen Dokumentationspflicht
    • Bußgeld bis 10.000 €
    • Leicht vermeidbar

    Vermeidung: BFSG-Checkliste vollständig abarbeiten

    So schützen Sie sich vor Strafen

    1. Proaktiv handeln

    Warten Sie nicht auf Beschwerden. Machen Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen jetzt barrierefrei:

    2. Dokumentation führen

    Im Zweifelsfall hilft gute Dokumentation:

    • Alle Maßnahmen schriftlich festhalten
    • Prüfprotokolle archivieren
    • Schulungsnachweise sammeln
    • Begründungen für eventuelle Ausnahmen

    3. Schnell reagieren

    Bei behördlichen Anfragen:

    • Fristgerecht antworten
    • Kooperativ sein
    • Nachbesserungen sofort einleiten
    • Professionelle Hilfe holen

    4. Automatisieren

    Manuelle Barrierefreiheit ist fehleranfällig. Nutzen Sie Tools, die Ihre Dokumente automatisch konform erstellen – so minimieren Sie das Risiko von Verstößen. Unser PDF-Tool erstellt BFSG-konforme Dokumente automatisch.

    5. Regelmäßig prüfen

    Etablieren Sie einen Prozess:

    • Quartalsweise Stichproben
    • Jährliche Vollprüfung
    • Neue Inhalte vor Veröffentlichung prüfen

    FAQ: Häufige Fragen zu BFSG Strafen

    Wie hoch ist die Strafe für nicht barrierefreie PDFs?

    Für nicht barrierefreie PDFs als Teil einer Dienstleistung (z.B. Rechnungen, Verträge im E-Commerce) können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Die tatsächliche Höhe hängt von Faktoren wie Schwere, Dauer des Verstoßes und wirtschaftlicher Lage des Unternehmens ab. Erste Bußgelder liegen häufig im Bereich von 5.000-20.000 €.

    Ab wann werden Bußgelder wirklich verhängt?

    Bußgelder können ab dem 28. Juni 2025 verhängt werden. Das ist der Stichtag, ab dem das BFSG vollständig in Kraft tritt. Für neue Produkte und Dienstleistungen ab diesem Datum gibt es keine Schonfrist. Behörden werden voraussichtlich zunächst verstärkt prüfen und warnen, bevor sie Bußgelder verhängen – aber ein Recht darauf haben Sie nicht.

    Können auch kleine Unternehmen bestraft werden?

    Ja, grundsätzlich können alle Unternehmen bestraft werden. Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter UND < 2 Mio. € Umsatz) sind nur bei Dienstleistungen ausgenommen, nicht bei Produkten. Die wirtschaftliche Lage wird bei der Bußgeldhöhe berücksichtigt – kleine Unternehmen zahlen meist weniger als Konzerne.

    Was passiert bei einem ersten Verstoß?

    In der Regel erhalten Sie bei einem ersten Verstoß eine Anhörung und Nachbesserungsfrist. Die Behörden sind angehalten, verhältnismäßig zu handeln. Erst bei Nichtreaktion oder schweren Verstößen werden sofort Bußgelder verhängt. Diese „Kulanz“ ist jedoch keine Garantie – kooperieren Sie sofort.

    Kann ich mich gegen ein Bußgeld wehren?

    Ja, gegen einen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen. Dann entscheidet ein Gericht. Erfolgsaussichten haben Sie, wenn:

    • Die Anforderungen unklar waren
    • Sie unverhältnismäßig behandelt wurden
    • Formfehler im Verfahren vorlagen
    • Sie nachweislich alles getan haben

    Bei klaren Verstößen ist ein Einspruch selten erfolgreich und verursacht zusätzliche Kosten.

    Fazit: Vorbeugen ist günstiger als Strafen zahlen

    Die Rechnung ist einfach:

    Option Kosten
    Jetzt PDFs barrierefrei machen Wenige € pro Dokument
    Später Bußgeld + Nachbesserung 10.000 – 100.000+ €

    Das BFSG meint es ernst. Die Behörden werden kontrollieren, Verbände werden klagen, und die Strafen sind empfindlich.

    Die gute Nachricht

    Barrierefreiheit ist heute einfacher denn je. Mit automatisierten Tools können Sie Ihre PDFs in Sekunden konform machen – ohne Spezialwissen, ohne teure Berater.

    Ihre nächsten Schritte

    1. PDF-Test durchführen – Sind Ihre Dokumente konform?
    2. BFSG-Checkliste abhaken – Sind Sie vorbereitet?
    3. Prozesse anpassen – Barrierefreiheit integrieren
    4. Dokumentation erstellen – Nachweise für Behörden

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    Weiterführende Artikel

    Felix
    Geschrieben von

    Felix

    Experte für barrierefreie Dokumente und digitale Zugänglichkeit.