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BFSG erklärt: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Inhalt

    Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und es betrifft fast jedes Unternehmen in Deutschland. Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss diese barrierefrei gestalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. In diesem umfassenden Guide erfahren Sie alles zum BFSG: Was es ist, wen es betrifft und wie Sie Ihre PDFs und digitalen Dokumente rechtskonform machen.

    Inhaltsverzeichnis

    1. Was ist das BFSG?
    2. Warum gibt es das BFSG?
    3. Wer ist vom BFSG betroffen?
    4. Was muss barrierefrei sein?
    5. BFSG und PDFs – die wichtigsten Anforderungen
    6. Ausnahmen und Übergangsfristen
    7. Strafen bei Verstößen
    8. So setzen Sie das BFSG um
    9. FAQ: Häufige Fragen zum BFSG
    10. Fazit und nächste Schritte

    Was ist das BFSG?

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, kurz EAA) in deutsches Recht um.

    Definition: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

    Laut BFSG § 1: Das Gesetz dient der Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen. Es legt Barrierefreiheitsanforderungen fest, die wirtschaftliche Akteure bei bestimmten Produkten und Dienstleistungen einhalten müssen.

    Das BFSG verpflichtet Unternehmen erstmals, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Bisher galt das nur für öffentliche Stellen – jetzt wird die Privatwirtschaft einbezogen.

    Die wichtigsten Fakten zum BFSG auf einen Blick:

    Aspekt Details
    Inkrafttreten 28. Juni 2025
    EU-Grundlage European Accessibility Act (EAA)
    Betroffene Alle Unternehmen mit digitalen Produkten/Dienstleistungen
    Ausnahme Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter UND < 2 Mio. € Umsatz)
    Standard EN 301 549 / WCAG 2.1 / PDF/UA
    Strafe Bis zu 100.000 €

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    Warum gibt es das BFSG?

    In Deutschland leben etwa 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung – das ist jeder achte Bürger. Hinzu kommen Millionen ältere Menschen, die von barrierefreien Angeboten profitieren.

    Die Ziele des BFSG:

    1. Teilhabe ermöglichen: Menschen mit Behinderungen sollen digitale Angebote gleichberechtigt nutzen können
    2. EU-Binnenmarkt harmonisieren: Einheitliche Standards in allen EU-Ländern
    3. Innovationsschub: Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal etablieren
    4. Demografischer Wandel: Vorbereitung auf eine alternde Gesellschaft

    Der wirtschaftliche Aspekt

    Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch eine Chance:

    • Größere Zielgruppe: 20% der Bevölkerung profitieren von barrierefreien Angeboten
    • Bessere UX für alle: Barrierefreie Produkte sind oft benutzerfreundlicher
    • SEO-Vorteile: Suchmaschinen bevorzugen strukturierte, zugängliche Inhalte
    • Rechtssicherheit: Schutz vor Klagen und Bußgeldern

    Wer ist vom BFSG betroffen?

    Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – unabhängig von der Branche.

    Diese Unternehmen müssen handeln:

    • Online-Shops (E-Commerce)
    • Banken und Versicherungen
    • Telekommunikationsanbieter
    • Verkehrsunternehmen
    • Medienunternehmen
    • Softwareanbieter
    • Alle Unternehmen mit digitalen Dokumenten (PDFs, E-Books, etc.)

    Ausnahme: Kleinstunternehmen

    Gemäß BFSG § 3 sind Kleinstunternehmen von den Pflichten ausgenommen, wenn sie Dienstleistungen erbringen. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

    Definition Kleinstunternehmen:

    • Weniger als 10 Beschäftigte UND
    • Jahresumsatz oder Jahresbilanz unter 2 Millionen Euro

    ⚠️ Wichtig: Sobald Sie eines der Kriterien überschreiten, fallen Sie unter das BFSG!


    Was muss barrierefrei sein?

    Das BFSG definiert konkrete Produkte und Dienstleistungen, die barrierefrei gestaltet werden müssen.

    Betroffene Produkte (§ 1 Abs. 2 BFSG):

    1. Hardwaresysteme für Universalrechner (Computer, Laptops, Tablets)
    2. Selbstbedienungsterminals:

    – Zahlungsterminals

    – Geldautomaten – Fahrausweisautomaten – Check-in-Terminals

    1. Verbraucherendgeräte für Telekommunikation (Smartphones, Router)
    2. Verbraucherendgeräte für audiovisuelle Medien (Smart-TVs, Set-Top-Boxen)
    3. E-Book-Reader

    Betroffene Dienstleistungen (§ 1 Abs. 3 BFSG):

    1. Telekommunikationsdienste
    2. Bankdienstleistungen für Verbraucher
    3. E-Commerce (Webshops)
    4. Personenbeförderungsdienste (Buchungsplattformen)
    5. E-Books und spezialisierte Software

    Digitale Dokumente und PDFs

    Obwohl PDFs nicht explizit im Gesetz genannt werden, fallen sie unter die digitale Kommunikation von Unternehmen:

    • Rechnungen und Verträge im E-Commerce
    • Produktinformationen als Download
    • AGB und Datenschutzerklärungen
    • Formulare und Anträge
    • Newsletter und Marketing-Material

    BFSG und PDFs – Die wichtigsten Anforderungen

    Für digitale Dokumente wie PDFs verweist das BFSG auf den Standard EN 301 549, der wiederum die WCAG 2.1 und den PDF/UA-Standard referenziert.

    Was bedeutet das konkret für Ihre PDFs?

    Ein barrierefreies PDF gemäß BFSG muss:

    1. Strukturierte Tags haben

    • Überschriften (H1-H6)
    • Absätze (P)
    • Listen (L, LI)
    • Tabellen mit Header (TH, TD)
    • Bilder als Figure mit Alternativtext

    2. Eine logische Lesereihenfolge besitzen

    • Screen Reader müssen den Inhalt in sinnvoller Reihenfolge vorlesen
    • Keine Spaltenverwirrung bei mehrspaltigem Layout

    3. Alternativtexte für Bilder enthalten

    • Jedes informative Bild braucht eine Beschreibung
    • Dekorative Elemente werden als Artifact markiert

    4. Korrekte Dokumenteigenschaften haben

    • Dokumenttitel gesetzt
    • Sprache definiert
    • Lesezeichen für Navigation

    5. Ausreichenden Kontrast bieten

    • Mindestens 4,5:1 für normalen Text
    • Mindestens 3:1 für großen Text

    Der PDF/UA-Standard

    PDF/UA (Universal Accessibility) ist der ISO-Standard 14289 für barrierefreie PDFs. Er definiert präzise technische Anforderungen, die von Prüftools wie dem PAC Checker überprüft werden können.

    💡 Tipp: Mit unserem kostenlosen PDF-Accessibility-Checker können Sie Ihre Dokumente sofort auf BFSG-Konformität prüfen!


    Ausnahmen und Übergangsfristen

    Das BFSG sieht einige Ausnahmen und Übergangsregelungen vor.

    Allgemeine Ausnahmen (§ 17 BFSG):

    1. Unverhältnismäßige Belastung: Wenn die Umsetzung das Unternehmen wirtschaftlich unverhältnismäßig belasten würde
    2. Grundlegende Veränderung: Wenn die Barrierefreiheit das Wesen des Produkts fundamental ändern würde

    ⚠️ Achtung: Diese Ausnahmen müssen dokumentiert und begründet werden. Sie werden von Marktüberwachungsbehörden geprüft!

    Übergangsfristen:

    Situation Frist
    Neue Produkte/Dienstleistungen Ab 28. Juni 2025
    Selbstbedienungsterminals (bestehend) Bis 28. Juni 2040
    Dienstleistungsverträge (vor 2025) Bis 28. Juni 2030

    Was gilt NICHT als Ausnahme:

    • „Wir haben keine behinderten Kunden“
    • „Unsere Zielgruppe braucht das nicht“
    • „Das ist technisch zu aufwändig“
    • „Wir sind ein kleines Team“ (wenn Umsatz > 2 Mio.)

    Strafen bei Verstößen

    Das BFSG sieht empfindliche Strafen für Verstöße vor.

    Bußgeldrahmen (§ 37 BFSG):

    Verstoß Bußgeld
    Produkt/Dienstleistung nicht barrierefrei Bis zu 100.000 €
    Fehlende Konformitätserklärung Bis zu 10.000 €
    Falsche oder unvollständige Angaben Bis zu 10.000 €
    Behinderung der Marktüberwachung Bis zu 50.000 €

    Wer kontrolliert die Einhaltung?

    Die Marktüberwachung obliegt den Bundesländern. Die zuständigen Behörden können:

    • Dokumente und Produkte anfordern
    • Testkäufe durchführen
    • Warnungen aussprechen
    • Verkaufsverbote erlassen
    • Bußgelder verhängen

    Zusätzliche Risiken:

    • Abmahnungen: Wettbewerber oder Verbände können abmahnen
    • Schadensersatzforderungen: Betroffene können zivilrechtlich klagen
    • Reputationsschaden: Negative Presse und Social Media

    So setzen Sie das BFSG um

    Eine erfolgreiche BFSG-Umsetzung erfordert einen systematischen Ansatz.

    Schritt 1: Bestandsaufnahme

    1. Welche Produkte und Dienstleistungen bieten Sie an?
    2. Welche digitalen Dokumente veröffentlichen Sie?
    3. Wie viele PDFs erstellen Sie monatlich?

    Schritt 2: Gap-Analyse

    1. Prüfen Sie bestehende PDFs mit dem PAC Checker
    2. Dokumentieren Sie gefundene Fehler
    3. Priorisieren Sie nach Wichtigkeit und Reichweite

    Schritt 3: Prozesse anpassen

    1. Barrierefreiheit in Dokumentvorlagen integrieren
    2. Mitarbeiter schulen
    3. Qualitätssicherung etablieren

    Schritt 4: Tools einsetzen

    Nutzen Sie spezialisierte Software, um barrierefreie PDFs effizient zu erstellen:

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    Schritt 5: Dokumentation

    1. Erstellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit
    2. Führen Sie Konformitätserklärungen für Produkte
    3. Dokumentieren Sie ggf. Ausnahmen

    FAQ: Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

    Ab wann gilt das BFSG?

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Für bestehende Selbstbedienungsterminals gilt eine Übergangsfrist bis 2040.

    Wer ist vom BFSG ausgenommen?

    Kleinstunternehmen sind ausgenommen, wenn sie Dienstleistungen erbringen. Das sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als 2 Millionen Euro. Für Produkte (z.B. Hardware) gilt diese Ausnahme jedoch nicht.

    Müssen alle PDFs barrierefrei sein?

    Laut BFSG müssen alle digitalen Dokumente, die Teil einer Dienstleistung sind (z.B. Rechnungen, Verträge, Produktinformationen im E-Commerce), barrierefrei sein. Das bedeutet: Tagged PDF, Lesereihenfolge, Alternativtexte und korrekte Dokumenteigenschaften gemäß PDF/UA-Standard.

    Was kostet die Nichteinhaltung des BFSG?

    Verstöße gegen das BFSG können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Hinzu kommen Risiken durch Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Reputationsschäden. Die Marktüberwachungsbehörden können zudem Verkaufsverbote aussprechen.

    Wie mache ich meine PDFs BFSG-konform?

    Um PDFs BFSG-konform zu machen, müssen sie dem PDF/UA-Standard entsprechen. Das bedeutet: korrekte Tagging-Struktur, Alternativtexte für Bilder, logische Lesereihenfolge und Dokumenteigenschaften. Nutzen Sie Tools wie unseren automatischen PDF-Accessibility-Checker, um Dokumente zu prüfen und zu konvertieren.


    Fazit: Jetzt handeln – Barrierefreiheit als Chance nutzen

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist kein bürokratisches Monster, sondern eine Chance:

    • Für mehr Reichweite: 20% mehr potenzielle Kunden
    • Für bessere Qualität: Strukturierte Dokumente sind für alle einfacher zu lesen
    • Für Rechtssicherheit: Schutz vor Bußgeldern und Klagen
    • Für Innovation: Barrierefreiheit treibt besseres Design

    Die Zeit zum Handeln ist jetzt. Der 28. Juni 2025 kommt schneller als gedacht.

    Ihre nächsten Schritte:

    1. BFSG-Checkliste herunterladen – Kostenlose Prüfliste für Ihr Unternehmen
    2. PDF-Check durchführen – Testen Sie Ihre Dokumente kostenlos
    3. PDF/UA-Guide lesen – Technische Details verstehen

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    Weiterführende Ressourcen


    Felix
    Geschrieben von

    Felix

    Experte für barrierefreie Dokumente und digitale Zugänglichkeit.