Der 28. Juni 2025 markiert einen Wendepunkt für die deutsche Wirtschaft. Ab diesem Tag gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ohne Wenn und Aber. Millionen Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten – oder Bußgelder riskieren. Dieser Artikel zeigt Ihnen genau, was sich 2025 ändert und wie Sie sich vorbereiten.
Inhaltsverzeichnis
- Der Stichtag: 28. Juni 2025
- Was ändert sich konkret?
- Zeitplan: Wann müssen Sie was tun?
- Übergangsfristen im Detail
- Die größten Änderungen für Unternehmen
- Checkliste: Sind Sie bereit?
- FAQ: BFSG 2025
- Fazit und Handlungsempfehlungen
Der Stichtag: 28. Juni 2025
Am 28. Juni 2025 endet die Übergangsfrist des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Was als EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) begann, wird deutsches Recht mit Zähnen.
Die Timeline des BFSG:
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Juni 2019 | EU verabschiedet European Accessibility Act (EAA) |
| Juli 2021 | Deutschland verabschiedet das BFSG |
| Juni 2022 | BFSG-Verordnung (BFSGV) definiert technische Details |
| 28. Juni 2025 | BFSG tritt vollständig in Kraft |
| Juni 2030 | Ende der Übergangsfrist für alte Dienstleistungsverträge |
| Juni 2040 | Ende der Übergangsfrist für Selbstbedienungsterminals |
Warum gerade der 28. Juni 2025?
Die EU hatte allen Mitgliedstaaten eine Frist von 6 Jahren gegeben, um den European Accessibility Act umzusetzen. Diese Frist endet EU-weit am 28. Juni 2025 – an diesem Tag werden in ganz Europa neue Barrierefreiheitsstandards verbindlich.
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Was ändert sich konkret?
Vorher (bis 27. Juni 2025):
- Barrierefreiheit war für Unternehmen freiwillig
- Nur öffentliche Stellen mussten BITV 2.0 einhalten
- Keine Bußgelder für nicht barrierefreie PDFs
- Keine einheitlichen Standards
Nachher (ab 28. Juni 2025):
- Barrierefreiheit ist für definierte Produkte/Dienstleistungen Pflicht
- Private Unternehmen werden erstmals einbezogen
- Bußgelder bis 100.000 € bei Verstößen
- Marktüberwachung durch Behörden
- Verbandsklagen möglich
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
1. Digitale Dokumente müssen barrierefrei sein
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle PDFs, E-Books und digitalen Dokumente, die Teil einer Dienstleistung sind, barrierefrei gestaltet werden:
- Rechnungen und Verträge
- Produktinformationen
- AGB und Datenschutzerklärungen
- Anleitungen und Handbücher
- Marketing-Material zum Download
📋 Standard: Gemäß EN 301 549 müssen PDFs dem PDF/UA-Standard entsprechen.
2. Webshops müssen zugänglich sein
E-Commerce-Anbieter müssen ihren gesamten Kaufprozess barrierefrei gestalten:
- Navigation und Suche
- Produktseiten und Beschreibungen
- Warenkorb und Checkout
- Kontaktformulare
- Kundenkonten
3. Selbstbedienungsterminals brauchen Updates
- Geldautomaten
- Ticketautomaten
- Check-in-Terminals
- Informationsterminals
💡 Für bestehende Terminals gilt eine Übergangsfrist bis 2040, aber Neuanschaffungen müssen sofort konform sein!
4. Marktüberwachung beginnt
Die Bundesländer werden aktiv prüfen:
- Stichprobenkontrollen
- Testkäufe
- Beschwerdebearbeitung
- Bußgeldverfahren
Zeitplan: Wann müssen Sie was tun?
Jetzt bis Juni 2025 (Vorbereitungsphase):
| Monat | Aktion |
|---|---|
| Februar 2025 | Bestandsaufnahme: Welche Produkte/Dienstleistungen sind betroffen? |
| März 2025 | Gap-Analyse: Welche Barrieren existieren? |
| April 2025 | Umsetzungsplan erstellen |
| Mai 2025 | Erste Dokumente konvertieren, Mitarbeiter schulen |
| Juni 2025 | Finale Prüfung, Dokumentation abschließen |
Ab 28. Juni 2025 (Compliance-Phase):
- Alle neuen Produkte/Dienstleistungen müssen konform sein
- Kontinuierliche Qualitätssicherung
- Dokumentation für Behörden bereithalten
- Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
Konkreter Aktionsplan für PDFs:
- Inventur erstellen: Alle PDF-Vorlagen und Dokumente auflisten
- Priorisieren: Wichtigste Dokumente (Verträge, Rechnungen) zuerst
- Testen: Mit PAC Checker auf Barrierefreiheit prüfen
- Konvertieren: Nicht konforme PDFs barrierefrei machen
- Prozesse anpassen: Neue PDFs gleich richtig erstellen
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Übergangsfristen im Detail
Das BFSG kennt verschiedene Übergangsfristen – aber nicht für alles!
Keine Übergangsfrist (ab 28.06.2025 sofort):
- ✅ Neue Produkte (Hardware, Software)
- ✅ Neue Dienstleistungen
- ✅ Neue digitale Dokumente (PDFs, E-Books)
- ✅ Neue Webseiten-Inhalte
Übergangsfrist bis 28. Juni 2030:
- 📅 Dienstleistungsverträge, die vor dem 28.06.2025 geschlossen wurden
- 📅 Beispiel: Ein vor 2025 abgeschlossener Wartungsvertrag
Übergangsfrist bis 28. Juni 2040:
- 📅 Selbstbedienungsterminals, die vor dem 28.06.2025 in Betrieb genommen wurden
- 📅 Beispiel: Ein 2024 aufgestellter Geldautomat
⚠️ Wichtige Klarstellung:
Die Übergangsfristen gelten nur für bereits existierende Produkte/Dienstleistungen. Alles, was ab dem 28. Juni 2025 neu eingeführt wird, muss sofort barrierefrei sein!
Die größten Änderungen für Unternehmen
1. E-Commerce: Die größte Betroffenengruppe
Fast jeder Online-Shop fällt unter das BFSG. Die Anforderungen:
- Webseite nach WCAG 2.1 gestalten
- Alle Download-PDFs barrierefrei machen
- Checkout-Prozess zugänglich gestalten
- Kontaktwege für alle nutzbar machen
2. Finanzbranche: Strikte Anforderungen
Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister müssen:
- Online-Banking barrierefrei gestalten
- Verträge und Kontoauszüge als barrierefreie PDFs
- Geldautomaten upgraden
- Apps zugänglich machen
3. Öffentlicher Verkehr: Erweiterte Pflichten
Verkehrsunternehmen müssen:
- Buchungsplattformen barrierefrei machen
- Fahrpläne als barrierefreie PDFs
- Ticketautomaten upgraden
- Apps zugänglich gestalten
4. Alle Unternehmen: Dokumentenpflicht
Unabhängig von der Branche gilt für alle:
| Dokumenttyp | Anforderung ab 2025 |
|---|---|
| Rechnungen | Barrierefrei (Tagged PDF) |
| Verträge | Barrierefrei (Tagged PDF) |
| AGB | Barrierefrei (Tagged PDF) |
| Produktinfos | Barrierefrei (Tagged PDF) |
| Marketing-PDFs | Barrierefrei (Tagged PDF) |
Checkliste: Sind Sie bereit für BFSG 2025?
Prüfen Sie mit dieser Checkliste Ihren aktuellen Stand:
Strategie & Verantwortung
- ☐ BFSG-Verantwortlicher im Unternehmen benannt
- ☐ Budget für Barrierefreiheit eingeplant
- ☐ Zeitplan bis Juni 2025 erstellt
- ☐ Führungsebene informiert
Bestandsaufnahme
- ☐ Alle betroffenen Produkte/Dienstleistungen identifiziert
- ☐ Alle PDF-Vorlagen inventarisiert
- ☐ Webseite auf WCAG 2.1 geprüft
- ☐ Apps auf Barrierefreiheit geprüft
Technische Umsetzung
- ☐ PDF-Erstellungsprozesse angepasst
- ☐ Barrierefreie Vorlagen erstellt
- ☐ Prüf-Tools etabliert (PAC Checker, etc.)
- ☐ Automatisierung eingeführt
Dokumentation
- ☐ Konformitätserklärungen vorbereitet
- ☐ Erklärung zur Barrierefreiheit entworfen
- ☐ Ausnahmen dokumentiert und begründet
- ☐ Feedback-Mechanismus eingerichtet
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FAQ: Häufige Fragen zum BFSG 2025
Was passiert, wenn ich die BFSG-Frist 2025 verpasse?
Wenn Ihr Unternehmen nach dem 28. Juni 2025 nicht barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen anbietet, riskieren Sie Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zudem können Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände Abmahnungen aussprechen. Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer werden aktiv kontrollieren.
Gilt das BFSG 2025 auch für bestehende PDFs?
Für PDFs, die vor dem 28. Juni 2025 erstellt wurden und Teil eines bestehenden Dienstleistungsvertrags sind, gilt eine Übergangsfrist bis 2030. Allerdings: Jedes neue PDF, das ab dem 28.06.2025 erstellt wird, muss sofort barrierefrei sein. Wir empfehlen, auch Altdokumente sukzessive zu konvertieren.
Wie viel Zeit habe ich noch zur Vorbereitung?
Bis zum 28. Juni 2025 bleiben noch wenige Monate. Die Zeit ist knapp! Große Unternehmen sollten bereits jetzt alle Prozesse anpassen. Kleinere Unternehmen können mit automatisierten Tools wie unserem PDF-Converter schnell konform werden.
Welche technischen Standards gelten ab 2025?
Gemäß BFSG-Verordnung (BFSGV) gelten diese Standards:
- Webseiten: WCAG 2.1 Level AA
- PDFs: PDF/UA (ISO 14289)
- Software: EN 301 549
Diese Standards werden durch das Matterhorn-Protokoll technisch spezifiziert.
Wer kontrolliert die Einhaltung des BFSG ab 2025?
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind zuständig. Sie können Stichprobenkontrollen durchführen, Dokumente anfordern und Testkäufe machen. Bei Verstößen können sie Bußgelder verhängen, Warnungen aussprechen oder sogar Verkaufsverbote erlassen.
Fazit: Der Countdown läuft – Handeln Sie jetzt!
Das BFSG 2025 ist keine Zukunftsmusik mehr – es wird in wenigen Monaten Realität. Die wichtigsten Takeaways:
- 28. Juni 2025 ist der absolute Stichtag
- Keine Gnade für Neues: Alles ab diesem Datum muss konform sein
- PDFs sind betroffen: Alle digitalen Dokumente müssen barrierefrei sein
- Bußgelder drohen: Bis zu 100.000 € bei Verstößen
- Jetzt vorbereiten: Die Zeit wird knapp
Ihre nächsten Schritte:
- ✅ Bestandsaufnahme machen – Was müssen Sie anpassen?
- ✅ PDFs prüfen – Sind Ihre Dokumente bereit?
- ✅ Prozesse anpassen – Barrierefreiheit integrieren
- ✅ BFSG komplett verstehen – Alle Details lesen
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Weiterführende Artikel:
- BFSG erklärt: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- BFSG Checkliste für Unternehmen
- BFSG Strafen & Bußgelder
- PDF/UA-Standard verstehen