EAA (European Accessibility Act)
EAA (European Accessibility Act) ist die EU-Richtlinie 2019/882, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in der EU harmonisiert. Sie tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft erstmals die Privatwirtschaft. In Deutschland wurde der EAA durch das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) umgesetzt.
Was ist der European Accessibility Act?
Der EAA (vollständig: Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) wurde am 17. April 2019 verabschiedet.
Ziele des EAA:
- Harmonisierung: Einheitliche Barrierefreiheitsstandards in der EU
- Binnenmarkt: Kein Flickenteppich nationaler Vorschriften
- Inklusion: ~87 Mio Menschen mit Behinderungen in der EU
- Alterung: Vorbereitung auf demographischen Wandel
Welche Produkte betrifft der EAA?
| Produktkategorie | Beispiele |
|---|---|
| Computer und Betriebssysteme | PCs, Laptops, Tablets |
| Smartphones | Alle Mobiltelefone |
| E-Book-Reader | Kindle, Tolino, etc. |
| Zahlungsterminals | EC-Kartenterminals, Geldautomaten |
| Self-Service-Terminals | Fahrkartenautomaten |
| TV-Geräte mit Internetzugang | Smart-TVs |
### Welche Dienstleistungen betrifft der EAA?
| Dienstleistung | Beispiele |
|---|---|
| E-Commerce | Online-Shops, Marktplätze |
| Bankdienstleistungen | Online-Banking, Apps |
| E-Books | Digitale Bücher, E-Book-Shops |
| Telekommunikation | Telefonie, Messaging |
| Personenbeförderung | Buchungsplattformen, Apps |
| Mediendienste | Streaming (wenn interaktiv) |
### Zeitplan des EAA:
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 17.04.2019 | EAA verabschiedet |
| 28.06.2022 | Frist für nationale Umsetzung |
| 16.07.2021 | BFSG in Deutschland verkündet |
| 28.06.2025 | EAA tritt in Kraft |
| 28.06.2030 | Ende der Übergangsfrist für bestehende Produkte |
## Warum ist der EAA wichtig für Barrierefreiheit?
Der EAA ist ein Gamechanger für digitale Barrierefreiheit:
Erstmals Privatwirtschaft:
- Bisher: Nur öffentliche Stellen (BITV 2.0)
- Ab 2025: Auch Online-Shops, Banken, E-Commerce
EU-weite Gültigkeit:
- 27 Mitgliedstaaten
- Einheitliche Anforderungen
- Grenzüberschreitender Handel einfacher
Durchsetzung:
- Marktüberwachungsbehörden prüfen
- Bußgelder bei Verstößen (in DE: bis 100.000€)
- Verbraucher können sich beschweren
Für PDFs bedeutet der EAA:
- Online bereitgestellte Dokumente müssen barrierefrei sein
- Rechnungen, Verträge, Produktinfos → PDF/UA
- Automatisch generierte PDFs (E-Commerce) betroffen
EAA in der Praxis
Beispiel 1: Online-Shop in Deutschland
Situation: Ein Online-Shop mit 30 Mio € Umsatz verkauft Elektronik.
Ab 28.06.2025 muss er:
- Website nach WCAG 2.1 AA gestalten
- Rechnungs-PDFs barrierefrei generieren
- Checkout-Prozess per Tastatur bedienbar machen
- Produktbilder mit Alt-Texten versehen
Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung:
- Bußgeld bis 100.000€
- Marktüberwachung kann Verkaufsstopp anordnen
- Wettbewerber können abmahnen
Beispiel 2: Bank mit Online-Banking
Anforderungen:
- Banking-App barrierefrei (iOS/Android)
- Online-Banking-Portal nach WCAG 2.1 AA
- Kontoauszüge als barrierefreie PDFs
- Authentifizierungsprozesse zugänglich
Beispiel 3: E-Book-Verlag
Anforderungen:
- E-Book-Shop barrierefrei
- E-Books selbst nach EPUB Accessibility
- Vorschau-PDFs PDF/UA-konform
- Bestellprozess zugänglich
EAA vs. nationale Umsetzung:
| EU | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
| EAA (Richtlinie 2019/882) | BFSG | Barrierefreiheitsgesetz |
| Rahmen | Konkrete Umsetzung | Konkrete Umsetzung |
| Mindeststandard | Kann strenger sein | Kann strenger sein |
### EAA-Ausnahmen:
- Kleinstunternehmen (bei Dienstleistungen): <10 Mitarbeiter UND <2 Mio € Umsatz
- Unverhältnismäßige Belastung: Wenn Kosten unverhältnismäßig hoch (muss dokumentiert werden)
- Grundlegende Veränderung: Wenn Barrierefreiheit das Produkt grundlegend verändert
- Bestehende Produkte: Übergangsfrist bis 2030
Verwandte Begriffe
- BFSG – Deutsche Umsetzung des EAA
- EN 301 549 – Technische Norm, auf die EAA verweist
- WCAG – Technischer Standard für Websites
- PDF/UA – Standard für barrierefreie PDFs
- BITV 2.0 – Für öffentliche Stellen (ergänzt EAA)
- Accessibility – Übergeordnetes Thema
Häufige Fragen zum EAA
1. Wann tritt der EAA in Kraft?
Der EAA tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum müssen neue Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Für bestehende Produkte/Dienstleistungen gilt eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030. Die Zeit bis 2025 sollte zur Vorbereitung genutzt werden.
2. Gilt der EAA für mein Unternehmen?
Wenn Sie digitale Produkte verkaufen oder Online-Dienstleistungen anbieten (E-Commerce, Banking, E-Books, Telekommunikation, Personenbeförderung): Ja. Die einzige Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Im Zweifel: Lassen Sie sich rechtlich beraten.
3. Was ist der Unterschied zwischen EAA und BFSG?
Der EAA ist die EU-Richtlinie, das BFSG ist die deutsche Umsetzung. Eine Richtlinie gibt nur Ziele vor, jedes Land setzt sie national um. Das BFSG enthält konkrete Bußgelder (bis 100.000€), Zuständigkeiten und Details zur Durchsetzung in Deutschland. In Österreich gibt es ein eigenes Barrierefreiheitsgesetz.
4. Welche PDFs betrifft der EAA?
Alle PDFs, die Teil einer digitalen Dienstleistung sind: Rechnungen, Verträge, AGB, Produktinformationen, Benutzerhandbücher, Kontoauszüge. Besonders kritisch: Automatisch generierte PDFs aus Shopsystemen oder Banksoftware. Interne Dokumente oder PDFs, die nicht veröffentlicht werden, sind nicht betroffen.
5. Was passiert bei Verstößen gegen den EAA?
Die Konsequenzen sind in nationalen Gesetzen geregelt. In Deutschland (BFSG): Bußgelder bis 100.000€, Marktüberwachung kann Verkaufsverbote aussprechen, Abmahnungen durch Wettbewerber nach UWG, Klagen von Verbraucherverbänden. Zusätzlich: Reputationsschaden und verlorene Kunden.
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Häufige Fragen zu EAA
Was ist der EAA?
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in der EU harmonisiert. In Deutschland wird er durch das BFSG umgesetzt.
Welche Produkte betrifft der EAA?
Der EAA betrifft Computer, Smartphones, E-Book-Reader, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten sowie digitale Dienstleistungen wie E-Commerce, Banking, Telekommunikation und Personenbeförderung.
Ab wann gilt der EAA?
Die nationalen Umsetzungen des EAA treten am 28. Juni 2025 in Kraft. Bis dahin müssen betroffene Unternehmen ihre Produkte und Dienste anpassen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. Euro Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gibt es keine Größenausnahme.
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